Abschnitt 7- Schmierung und Wartung
7-18 31200880
Bremssystem
A. Prüfung des Bremsflüssigkeitsstands
1. Das “Ab ste ll ve rf ahre n” auf Seite 4-3 durchführen.
2. Der Bremsflüssigkeitsstand sollte im Schauglas sichtbar sein (1).
3. Wenn der Bremsflüssigkeitsstand niedrig ist, nach Bedarf Bremsflüssigkeit
nachfüllen.
Hinweis: Alle anderen Arbeiten am Bremssystem müssen von qualifizierten Personen
durchgeführt werden.
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